Unsere Mitarbeiter versuchen auch mit kreativen Mitteln, sich und unsere Bewohner/innen zu schützen.

| Aktuelles, St. Josefshaus

Besuchseinschränkungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Situation folgen wir dem Erlass vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und haben unsere Einrichtung für Besucher geschlossen.

Besuche sind ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken. Jede/r Bewohner/in darf pro Tag Besuch von einer Person für maximal eine Stunde erhalten. Der Besuch muss in dem Bewohnerzimmer stattfinden. Die Nutzung der Gemeinschaftsräume ist hierfür untersagt. Die besuchende Person darf nicht gewechselt werden.

Bitte tragen Sie sich in die ausliegenden Besucherlisten ein und aus.

Besucher mit grippeähnlichen Symptomen (Husten, Fieber, etc.) dürfen die Einrichtung nicht betreten. Ebenso Besucher die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Personen hatten, bei denen eine Infektion oder der Verdacht einer Infektion mit Corona bestand. Dies betrifft auch Besucher, die sich in den letzten 14 Tagen in einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut aufgehalten haben.

Ausnahmen für nahe stehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können im Einzelfall und unter Auflagen zugelassen werden. Dies besprechen Sie bitte mit der Einrichtungsleitung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Nießen

Einrichtungsleitung