Assistenz

Gemäß dem Standpunkt Nr. 15 des Deutschen Caritasverbandes, Referat Behindertenhilfe*, hinsichtlich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung versteht sich das St. Josefshaus als Institution, die den Betroffenen im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen eine systematische Betreuung, Förderung und Pflege zuteil werden lässt.

Diese Assistenz ist dem jeweiligen Bedarf angepasst.

Ohne Bevormundung wird der Mensch mit Behinderung überall dort, wo es nötig ist unterstützt und begleitet.

Auftrag und christliches Gebot zugleich ist es, für ihn ein hohes Maß an Lebensqualität, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Integration zu erreichen.

Um diesen Auftrag in der Praxis umsetzen zu können, wird ein ausdifferenziertes, am individuellen Hilfebedarf orientiertes Angebot vorgehalten, um den einzelnen Bedürfnislagen gerecht werden zu können. 

 

*Dt Caritasverb. (Hrsg): "Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung"
Unser Standpunkt Nr. 15. Freiburg 1992 

 

 

 

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