Der Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat

Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW schafft die rechtliche Voraussetzung für die Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner des St.Josefshauses in Angelegenheiten der Einrichtung. Sie wählen einen Beirat, der ihre Interessen insbesondere gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Träger des Hauses vertritt. 


Die Beiräte sind gewählte Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Es können aber auch deren Angehörige sowie sonstige Vertrauenspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Beirat gewählt werden. Sie haben das Recht, Einfluss auf innere Angelegenheiten der Einrichtung wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung, Unfallverhütung, Heimkostensätze, Instandsetzungen usw. zu nehmen. 


Die Mitwirkung bezieht sich auch auf die Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung im St. Josefshaus und auf die Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen. Der Beirat kann sich dazu fach- und sachkundige Personen seines Vertrauens hinzuziehen. 

Der Beirat wird auch bei Anregungen und Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner eingeschaltet. 

Die Amtszeit des Beirates beträgt 4 Jahre. 

 

 

 

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